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Holzschutzmittel: Verunsicherung hält noch einige Jahre an - Gute Werbeargumente die handwerkliche Beratungsleistungen, 1.2.2010


Die vor einem Jahr in Kraft getretene Biozid-Richtlinie greift für die Altprodukte nicht ausreichend. Dies bemängeln das Umweltbundesamt (UBA) und das Amt für Risikobewertung (BfR). Die Produkte, die bislang keine UBA-Registriernummer haben und kein DIBT- oder RAL-Zeichen tragen, werden zur Zeit innerhalb eines "Review-Programms" von der EU unter die Lupe genommen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Altprodukte für Mensch und Umwelt sicher sind, solange sie nicht einer Prüfung unterzogen worden sind. Diese missliche Situation resultiert daraus, dass der Großteil der Holzschutzmittel schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ohne eine Zulassungspflicht auf dem Markt war. Ein potentielles Gesundheitsrisiko besteht damit grundsätzlich bei nicht zertifizierten und zugelassenen Produkten. Die Prüfliste der EU ist so lang, dass erst in einigen Jahren alle Produkte auf Unbedenklichkeit überprüft sein werden. Bei Produkten aus Bau- und Heimwerkermärkten ist für den Verbraucher also schwer erkennbar, ob die Produkte nachhaltig schädigen können. Dass eine Gefahr von Holzschutzmitteln ausgehen kann, belegen regelmäßig die Meldungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach ihrem Einsatz.
Für das Handwerk lässt sich hieraus einmal mehr ableiten, dass die Beratungsleistung mit Blick auf Gesundheit einen wesentlichen Baustein im Marketingkonzept einnehmen muss. Auswahl und Einsatz gesundheitsunbedenklicher Holzschutzmittel, Farben und Lacke ist Sache des Fachmanns.
Weitere Informationen:
www.bfr.bund.de  (Stichwort "Biozide")
www.umweltbundesamt.de

 

 

 

 

Das 3. Deutsche Forum steht unter der Schirmherrschaft des Umweltbundesamtes.Umweltbundesamt

 

 

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